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Satzung
§13 Satzungsänderungen
- Satzungsänderungen beschließt die beschlussfähige Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
- Änderungsanträge haben spätestens 5 Tage vor der stattfindenden Mitgliederversammlung dem Vorstand vorzuliegen.
- Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.